Die Bundesregierung hat einen „Bundeslockdown“ beschlossen. Ich habe mir dann heute einmal die Mühe gemacht, zu erfragen, was ich ab heute, Freitag, den 23.04.2021, noch darf.
Dafür habe ich bei der Corona-Hotline des Landes NRW angerufen, ich empfehle die Nummer gern weiter: 0211/91191001
Meine Frage war: Meine Frau und ich sind verheiratet, leben aber nicht getrennt sondern in zwei Wohnungen zusammen. Mal hier, mal dort. Dürfen wir heute nach 22:00 Uhr von einer Wohnung zur anderen fahren, um dort zu übernachten oder etwas hinzubringen bzw. abzuholen?
Dann kam es zu folgendem Dialog:
„Nein, das dürfen sie nicht.“
„Warum nicht? Wir leben zusammen, fahren in einem Auto zusammen von einer in die andere Wohnung, was soll da passieren? Die Ehe steht doch unter dem Schutz des Grundgesetzes, oder nicht?“
„Ach so, ja, warten sie mal, ich schau mal nach. Oh, hier steht, dass man im Rahmen des Umgangsrechtes, also dann dürften sie ja mit ihrer Frau wohl doch… Aber, wieso fahren sie denn nach 22:00 Uhr in die andere Wohnung, können sie das nicht vorher machen?“
„Doch, könnten wir, aber ich will wissen, ob ich auch nach 22:00 Uhr darf.“
„Also hier steht… (Gegrummel im Hintergrund… also zum Versorgen von Tieren, Gassi gehen, Umgangsrecht…)“
„Also wenn ich mich scheiden ließe und mir einen Hund anschaffen würde, dann dürfte ich mit dem Hund nach draußen aber nicht mit meiner Frau?“
„Ja, ne, das stimmt, das kommt mir auch komisch vor. Warten sie, ich guck mal, was hier zum Umgangsrecht steht….“
Pause und Aktenstudium.
„Also Umgangsrecht, das bezieht sich mehr auf, also wenn ein Vater sein Kind sehen will, zum Beispiel. Das ist ja oft am Wochenende, dass die Väter ihr Kind… Ne, also dann dürfen sie mit ihrer Frau… ach, warten sie mal, hier steht ja auch, oder in ähnlich wichtigen Angelegenheiten…“
„Also dürfen wir jetzt oder dürfen wir nicht?“
„Also ich kann ihnen ja nur sagen, was hier steht, und dann dürfen sie nicht.“
„Aber wissen tun sie es auch nicht?“
„Ja, das ist hier nicht genauer beschrieben, was jetzt ähnlich wichtige Angelegenheiten sind, also Sterbebegleitung zum Beispiel, das dürften sie!“
„Wir wollen nicht sterben sondern nur von einer Wohnung zur anderen wechseln!“
„Ja, also mehr kann ich ihnen dazu jetzt auch nicht sagen. Das ist ja auch noch alles neu!“
Ende des Gespräches.
Wer sich jetzt noch echauffiert, dass sich Schauspieler bei #AllesDichtMachen über die Regierung aufregen und diese kritisieren, wer sich noch wundert, dass Menschen unsere Regierungen (wir haben in Deutschland davon ja 17 Stück, 16 Landesregierungen und eine Bundesregierung – von den Stadt- und Kreis-"Regierungen" mal abgesehen) nicht mehr verstehen; wer entsetzt ist, dass man durchaus glauben kann, wir würden von Idioten regiert, dem ist nicht mehr zu helfen. Der ist ein wahrer Untertan!
Der Bürger soll sich an Gesetze halten, die er nicht versteht, die nicht einmal diejenigen, welche die Umsetzung verantworten sollen, verstehen und dem Bürger schon gar nicht erklären können. Ich habe mir gestern die Mühe gemacht und die Corona-Schutzverordnung des Landes NRW vom 19.04.2021 durchgelesen, da muss man zig Seiten lesen um herauszufinden, mit wem man sich wo und wann treffen darf. Solche Verordnungen kommen jetzt nahezu täglich heraus.
Ganz ehrlich, wenn Idi Amin damals so sein Land regiert hätte, dann hätten ihn alle Politiker für verrückt erklärt. Und der deutsche Michel lässt sich das gefallen. Nicht nur das, die den Regierenden hörige zwangsfinanzierte Staatspropaganda ARD und ZDF sowie die angeblich kritischen Presseorgane SPIEGEL, ZEIT, FOCUS und andere, drohen jeglichen Kritikern dieser völlig abstrusen Regelungen mit Ausgrenzung und medialem Mord!
Gut, dass wir eh nicht vorhatten, nach 22:00 Uhr von einer Wohnung zur anderen zu wechseln.
Und zum Glück sind im September Wahlen!
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